7. November 2016

Nein, auf Radstreifen darf man auch nicht halten!

Auch nicht nur mal ganz kurz. Ein Radfahrstreifen gehört deshalb ausschließlich dem Radverkehr, weil Radfahrende nach derzeitiger StVO darauf fahren MÜSSEN. 

Kein einziges Auto - auch Paketdienste und Zulieferer nicht - darf darauf fahren, halten oder gar parken. Definitiv nicht.

Man darf ihn auch nich befahren, auch nicht, um etwa den Gegenverkehr durchzulassen, der einen Bus überholt. Das Ausschwenken auf einen Radfahrstreifen ist nicht erlaubt. Es sei denn, an muss ihn zum Einparken in einen erlaubten Parkplatz überqueren.


Selbstverständlich darf man auch einen Ampelstau nicht über den Radfahrstreifen verkürzen. So wie dass hier regelmäßig in Möhringen passiert.

Hier der Auszug aus der StVO zur Erklärung des blauen Schilds, das Radstreifen wie Radwege kennzeichnet: 1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen.
2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und der andere Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.

Auch auf Sicherheitsstreifen darf nicht geparkt werden. Das Bußgeld dafür beträgt 15 Euro. Da die Regelung seit 2009 gilt, sollte sie sich bei Autofahrern eigentlich langsam mal herumgesprochen haben.

Sachsen informiert darüber unter Radverkehr Sachsen schön und in einfachen Worten. 

Der ADAC hat sich ausführlich mit dem Sicherheitsstreifen auseinandergesetzt. Darauf Parken ist verboten. Auch auf dem Radfahrstreifen parken ist verboten. Der ADAC informiert seine Mitglieder aber nicht darüber, was eigentlich mit dem Halten auf Radstreifen ist.

Es gibt unter den Radlern eine starke Bewegung, die Radstreifen und Schutzstreifen auf Fahrbahnen grundsätzlich ablehnt, weil sie vehicular, also wie Autos auf der Fahrbahn unterwegs sein will. Treffen wir Radler dann auch noch auf zugeparkte Radstreifen und blockierte Radwege, dann erhöht sich der Widerstand gegen die Verbannung von Radlern von der Fahrbahn. Deshalb täte jede Stadt gut daran, mit größter Anstrengung dafür zu sorgen, dass Radstreifen aller Art frei von Postautos, Zulieferern und sonstigen "Wo-soll-ich-denn-sonst-stehen?-Autos" ist.

21 Kommentare:

  1. Jede Wette, das die Rennleitung die Buße von 15 Euro in Stuttgart noch niemals verhängt hat. Sie ist in der Höhe lächerlich, und schreckt auch. angesichts nicht vorhandenem Kontrolldruck nicht ab. Warum sollte es sich da rumsprechen, das es verboten ist? Autofahrer die man darauf anspricht sind sich jedenfalls keiner Schuld bewusst.

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    1. Absolut! Und die Höhe der Strafe setzt man auch (innerlich) mit dem "Grad der Verbotenheit" gleich - 15 EUR sind ganz unten, irgendwo bei "ist eigentlich nicht zum Parken gedacht".

      Rote Ampel überfahren kostet mindestens 200 € 2 Bonuspunkte. Würde auch das Parken auf Radwegen so viel kosten, wäre das für Autofahrer eine "Todeszone" und wir hätten freie Fahrt.

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  2. Was sieht denn die StVO vor, wie wir uns richtig verhalten, wenn auf so einem Radstreifen ein Auto parkt? Wir müssen dann ja auf der Autospur fahren, was wir gar nicht dürfen (kostet übrigens 20€).

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    1. Das Befahren/Begehen der Fahrbahn ist immer dann erlaubt, wenn die Benutzung von Radweg/Fußweg nicht zumutbar ist. Dies kann zum Beispiel bei Schnee der Fall sein. Das ist übrigens auch Gegenstand der Führerscheinprüfung :-) Wenn der Radstreifen blockiert ist, dann darf man also die Fahrbahn benutzen.

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    2. Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Seid der StVO Novelle dürfen benutzungspflichtige Radwege/Radspuren nur da angelegt werden, wo das Fahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist. Man könnte es auch Benutzungsverbot der Fahrbahn für Radfahrer auslegen. Kennt hier jemand die Rechtsprechung? Sonst muss eben abgestiegen werden und das Rad auf dem Gehweg um das Hindernis herumgetragen werden. Unter Umständen wäre es ratsam, allen benutzungspflichtigen Radwegen zu widersprechen.
      http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Radweg04.php

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    3. Der Post dazu kommt übermorgen. 😊

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    4. Und wenn man dann einen Autofahrer drauf anspricht dass er einen Radweg zuparkt dann bekommt wie ich letzte Woche die Antwort: Verpi.. dich du schei.. Radfahrer.
      Hier noch ein ganz witziges Video aus New York
      https://www.youtube.com/watch?v=bzE-IMaegzQ

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  3. Für das gelegentliche Postauto habe ich noch halbwegs Verständnis, primär weil die meisten PKW-Fahrer in Leipzig vorausschauend genug fahren, um den Radfahrer vor ihnen sauber auf die Fahrbahn ausscheren zu lassen, ohne zu gefährden und dabei meist das Kunststück vollbringen, auch den nachfolgenden Verkehr nur sanft auszubremsen.

    Sehr lästig sind allerdings die Radwegparker dort, wo Tram-Schienen nahe sind, beispielsweise in der neu gestalteten Karl-Liebknecht-Straße, wo die Gastronomen gerne mit Warnblinker auf dem Radweg parken. Wer nicht aufpasst, landet in den Schienen und macht den Abgang.

    Abgesehen davon sehen die meisten Radfahrer hier Radstreifen als Angebot, schneller voranzukommen, also PKW-Schlangen rechts zu überholen. Steht dieses Angebot nicht zur Verfügung, sucht man sich als Radfahrer eben andere Wege, notfalls gleichberechtigt (d.h. langsamer) auf der Fahrspur.

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  4. Ich schlage vor, im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage mal zu erfassen, wie oft die Stuttgarter Fahrradpolizeistaffel das Halten und Parken auf Radstreifen kontrolliert hat und zu welchen Erkenntnissen sie gekommen ist.

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  5. Wäre sicher mal eine wichtige Erkenntnis. Aber laut dem Artikel den es da mal gab, haben die nur die Radfahrer kontrolliert. Also in meinen Augen die Aufgabe verfehlt.

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    1. Man sollte gleichzeitig auch mal nachfragen wie oft "Autopolizisten" das Halten und Parken auf Radstreifen kontrolliert haben. Damit nicht die Ausrede kommt das "Radpolizisten" nur für Radfahrer zuständig wären.

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  6. Welche Nummern kann man konkret für Stgt waehlen, wenn man Radwegparker entfernen lassen will? Es gibt ja wirklich auch Situationen, wo ein Strafzettel nicht reicht, weil durch das illegale Parken eine Gefaehrdung entsteht. Und wie ist die Abgrenzung zwischen "Strafzettel reicht" vs. "Abschleppen muss sein"?

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    1. Hier mal zwei interessante Artikel.
      "Cannstatter schleppt Falschparker von privaten Plätzen ab". Vielleicht kann man das Geschäftsmodell auch auf Radwegparker übertragen. Mehr Stress als jetzt sollte das gute Unternehmen nicht bekommen ;-)
      http://www.bild.de/regional/stuttgart/abschleppen/canstatter-schleppt-falschparker-ab-45095720.bild.html

      "Abschleppen von Kraftfahrzeugen" auf stuttgart.de:
      http://www.stuttgart.de/item/show/339767

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    2. Es gab mal eine App mit den zuständigen Polizeirevieren, aber die hat wohl nicht so funktioniert. Man muss die Polizei rufen, entweder das Revier des Bereichs, da muss dann die Nummer finden, oder eben den normalen Kurz-Notruf und Polizei anfordern. Im konkreten Fall. Parkt oder hält immer wieder dasselbe Auto (eine Firma etc.) kann man eine Gelbe Karte schreiben. Das ist in Stuttgart der direkte Brief ans Oberbürgermeisteramt. Und man kriegt immer Atwort.

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  7. Wenn es denn nicht gleich der Abschleppdienst sein muss, so kann doch auch eine Privatanzeige über den Vorfall eingesendet werden. Das Formular kann man sich als PDF-Datei vom Ordnungsamt besorgen. Ausgefüllt und mit Foto versehen geht das dann per Email an die Bußgeldstelle in Stuttgart.
    Gibt es auch in anderen Gemeinden in Deutschland

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    1. Wo kann man die PDF-Datei herkriegen?

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    2. Hm, ich habe sie damals per Email zugesandt bekommen, als ich persönlich bei der Bußgeldstelle war. Leider finde ich für Stuttgart, wie bei anderen Gemeinden, keinen Downloadlink.
      Ich habe hier nicht die Möglichkeit, sie hochzuladen.

      Ich schicke das Formular ausgefüllt an folgende Emailadresse:
      bussgeldstelle@stuttgart.de

      Vielleicht kann man es auf diesem Weg auch erhalten?

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  8. In einer Stadt, in der sogar der sogar die Polizei den Radweg missbraucht, um Verkehrskontrollen bei Autofahrern durchzuführen*, wird wohl kaum jemand das Interesse haben, Falschparker zu bestrafen...

    * So geschehen: letzte Woche in der Nürnberger Straße in Richtung Bad Cannstatt.

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  9. Wie sollen denn nach Ihren Vorstellungen bzw. regelkonform Anwohner beliefert werden, die mit einem Radweg direkt vor der Haustür beglückt werden?
    Wie sollen die Ein-/Ausziehen,...?
    Situation: Häuser in beiden Richtungen, auf beiden Seiten mindestens 50m direkt am schmalen Gehweg. Ach ja in diesen Häusern wohnen auch alte Rollstuhlfahrer, die sich nicht selbst fortbewegen können und nicht in der Garage ins Auto verladen werden können.

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    1. Ich habe die Regeln nicht gemacht. Ich könnte mir auch denken, dass sich Menschen die gleiche Frage stellen, wie sie denn beliefert werden sollen, die an der Hauptstätter Straße oder an der Hohenheimerstraße (oder anderen Straßen leben) leben, wo es keine Parkplätze, sondern nur Autospuren gibt. Die Post stellt sich inzwischen links neben den Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf die Autofahrban, was ich gut finde: Auto blockiert Auto. Dass Autos Rad- und Fußgängerbereiche zustellen, finde ich nicht richtig, und wenn du einmal mit einem Rollstuhl oder einem Kinderwagen unterwegs warst und zwsichen Auto und Zaun nicht durchkamst, kennst du das Gefühl der Ohnmacht und des Zorns. (Das nächste Mal lese ich übrigens auch gern deinen Namen unter deinem Post.)

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    2. Es gibt einen Gehweg vor jedem Haus, und auch dort können Menschen beliefert werden. Ist beim Radweg genau gleich, so wie Christine beschreibt das die Post es tut.
      Beim Umzug ist die Sache anders als beim Päckle. Da werden ja meist Schilder vorher aufgestellt um die Stehzeuge fort zu bekommen. Da könnte man auch genau so temporär den Radstreifen aufheben, ist wohl sicherer als zwischen dem Umzugswagen und der Bude durch zu radeln, und das beim Umzug immer fein nach dem Radverkehr geschaut wird kann man nicht verlangen

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