17. Mai 2016

Was soll das eigentlich heißen?

Mal ehrlich, das ist doch irgendwie Blödsinn! Was soll das genau heißen? 

Deutlich ist, hier sollen, dürfen, können (oder so) Radfahrer irgendetwas tun. Die Linie schließt sich aber vorn an der Johannesstraße zum Bordstein. Weiße Linien dürfen nicht überfahren werden. Und jetzt? Was ist das eigentlich? Ein Radstreifen, ein Schutzstreifen, ein Radparkplatz? Was soll das mir als Radlerin, was soll das dem Autofahrenden sagen? Vor allem vorn an der Einbiegung?




Ich weiß schon, warum das hier ist. Radler sind in der Lindenspürstraße gegen die Einbahnstraße unterwegs. Vermutlich sollen sie dazu bewogen werden, ganz rechts auf die Johannesstraße zuzufahren, weil von links und rechts Autos einbiegen können (und dürfen), die womöglich nicht langsam tun und nicht mit Radfahrern rechnen und darum die Kurve zu weit oder zu eng nehmen. Dass dieses Ding Autofahrer davon abhält, hier am Straßenrand zu parken, auf jeden Fall aber zu halten, glaubt doch nicht wirkliche jemand.


Früher war dieser Streifen rot asphaltiert, endete aber genauso. Denen, die jetzt mit den Achseln zucken, sei in Erinnerung gerufen: Wenn Radfahrer auf ihren Routen Verkehrsregeln verletzten müssen, um voranzukommen, oder wen sie mit völlig unklaren Zeichen (außerhalb der StVO) konfrontiert werden, dann ist das Signal: Für Radfahrer gelten die Verkehrsregeln nur, wenn es gerade passt. Hier städtisch so signalisiert. Das fördert nicht gerade die Regeltreue von Radfahrenden, die wir an anderer Stelle so dringend wünschen.

Am Kreisverkehr Silberburg/Gutenbergstr.
sieht man, wie man das besser machen kann. Man macht einen zur Kreuzung offenen roten Schutzstreifen. Der Zeigt dann auch gleich Autofahren, was hier Sache ist. Und er zeigt auch Radfahrenden, dass sie geradeaus oder links oder rechts weiterfahren dürfen.

Dieses Eck bekommt von mir wieder mal ein Gaga.

5 Kommentare:

  1. Ich fahre jetzt seit einem Jahr täglich Rad in Stuttgart. Eigentlich habe ich mir vorgenommen mich immer an die STVO zu halten.
    Aber inzwischen erwische ich mich regelmäßig dabei, das ich Regeln breche. Und das unter Anderem genau wegen solcher Merkwürdigkeiten.
    Das macht das Radfahren in Stuttgart nicht gerade einfach. Und bei allen Verkehrsteilnehmern steigert es denn Frust aufeinander.

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    1. So sehe ich das auch. Radler müssen legal fahren können, damit sie auch dort zu regelkonformen Verhalten bewogen werden können, wo sie die Regeln bewusst missachten. Die Infrastruktur miss stimmen.

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  2. Wie mir gerade auffällt, gibt es zwischenzeitlich (erster Hinweis an Christine im Nov. 2014) auch abgrenzende Poller, als ob immer häufiger dort direkt auf dem Bürgersteig geparkt wurde.

    Dieses Radsymbol scheint mir eh ein Überbleibsel aus der vorherigen Version mit roter Füllung zu sein. Damit war die weiße Umrandung gerade noch erklärbar, aber die aktuelle Version gleicht einem zusammengewürfelten Portfolio ohne logischen Zusammenhang.
    Dennoch scheint das Fahrradpiktogramm in der neuen Markierung irgendeine Bedeutung zu haben, da es nicht wie allgemein üblich von Rechts-nach-Links weist, sondern hiermit genau umgekehrt von Links-Nach-Rechts.

    Aus meiner Verkehrssicht gibt es für die durchgezogene Linie nur eine logische Erklärung: hier fährt die SSB-Buslinie 41 vom Feuersee her kommend um eben diese Ecke in die Ludwigstraße. Wenn dort geparkt würde, wäre es äußerst problematisch hier herumzukommen.

    Aber auch genau diese busbedingte Vorfahrtsreglung der Johannesstraße mitten im 30er-Zonen-Gebiet hat so seine Tücken, wie ein Radlerunfall (03.04.2016) an eben dieser Kreuzung zeigt: Pkw contra Radfahrer (Pressemitteilung. Polizei Stuttgart).

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  3. "Dass dieses Ding Autofahrer davon abhält, hier am Straßenrand zu parken, auf jeden Fall aber zu halten, glaubt doch nicht wirkliche jemand."

    Nein, das glaube ich auch nicht. Aber besteht dort denn überhaupt ein Halt- bzw. Parkverbot?
    Meines Erachtens nach nicht. Denn es handelt sich bei dem Streifen weder um einen Radfahrstreifen, der nicht vom Autoverkehr befahren werden darf, noch um einen Schutzstreifen, der nur zum Halten genutzt werden darf. Ein Halteverbotsschild kann ich auch nicht erkennen und der 5-Meter-Bereich der Einmündung betrifft ja auch nicht den gesamten Streifen.

    Christoph

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  4. Ist in Stuttgart schon immer so.
    Mit Schultes Schuster hatte ich die Vereinbarung getroffen:
    "Keine Rechte - keine Pflichten."

    Sein Nachfolger hat nicht nur das Konzept behalten, sondern auch das Personal.

    Ich glaube der Jurist nennt das "konkludentes Handeln".

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