1. Oktober 2014

Nur zwei Minuten

Zwei Minuten nur bin ich stehen geblieben an der Tübinger Straße beim Gerber mit Blick auf die Autosperre und die Radlerschleuse an der Feinstraße und habe fotografiert, was da so gefahren ist. 

Hier sind die Regeln für Autofahrer unmissverständlich. Sie werden nicht nur durch Fahrbahmarkierungen, sondern auch durch Baken verdeutlicht.

  • Autofahrer, die aus der Tübinger Straße vom Marienplatz her kommen, müssen rechts in die Feinstraße abbiegen. Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren.
  • Autofahrer, die vom Gerber kommen, müssen nach links in Feinstraße abbiegen.
  • Und es herrscht rechts auf dem Radfahrstreifen, der als Radweg beschildert ist, ein absolutes Halteverbot. Das Schild steht etwa zwanzig Meter weiter vorn.

In diesen zwei Minuten sind drei Autos nicht nach rechts abgebogen, sondern haben die Baken umrundet. Ein Motorrad hat das auch gemacht. Und ein Moped ist durch die Radlerschleuse gefahren und zwar in Gegenrichtung zur Radfahrspur. Gleichzeitig sind ein halbes Dutzend Radfahrer zumeist um im Halteverbote abgestellten schwarzen Golf gekurvt und durch die Schleuse geradelt.


Hier in der Reihenfolge:

Ein Auto missachtet das Rechtsabbiegegebot und kommt auf mich zu.

Im Hintergrund ein Radler, der von der rechten Straßenseite nach links auf den Schleuseneingang zusteuert. (Für Radler, die gewöhnlich am rechten Fahrbahnrand fahren, ist nicht spontan zu begreifen, warum sie hier nach links sollen.)


Der Radler hat den Weg gefunden. Hinter ihm kommt ein zweiter, der das mit der Schleuse nicht kapiert hat und auf der Fahrbahn jetzt ebenso illegal wie das Auto vor ihm auf der Tübinger Straße Richtung Gerber weiterfährt.






Das nächste Auto fährt verbotener Weise geradeaus weiter.













Zwei Radlerinnen kommen und schwenken, weil der schwarze Golf da steht, abrupt in die Radlerfuhrt ein.

Ein Autofahrer biegt noch schnell vor dem Radler, der von hinten aus der Tübinger Straße kommt und in die Schleuse fährt, nach links ab.








Ein Motorradfahrer tut das Gleiche. Der Radfahrer muss bremsen, obgleich er Vorfahrt hat.











Der nächste Radler kommt und fährt, da vor ihm ein Auto abgebogen ist, die gerade Linie durch die Schleuse, um nicht mit dem Auto zu kollidieren.










Ein Motorradfahrer macht es den Autofahrern nach und fährt dort, wo er rechts abbiegen muss, geradeaus weiter.










Eine Radlerin fährt wiederum vorschriftsmäßig den Schwenk auf die rechte Seite der Radlerschleuse, obgleich sie das abgestellte Fahrzeug dabei abrupte Lenmanöger verlangt.
(Etliche Radler tun das nicht. Sie nehmen die Ggenspur, aber in den zwei Minuten hat es zufälligkeiner getan.)







Ein Mopedfahrer kommt aus der Feinstraße und nimmt beim verbotenen Linksabbiegen in die Tübinger Straße Richtung Marienplatz kurzerhand die Radlerschleuse, und zwar als Geisterfahrer in Gegenrichtung zur Fahrrichtung der Radler.








Ein dritter Autofahrer fährt geradeaus weiter, obwohl das Rechtsabbiegegebot eindeutig ist.

Der Fahrer des falsch auf der Radspur abgestellten schwarzen Golfs wird kurz darauf wegfahren.

Wie gesagt, es waren nur zwei Minuten von 17:24 bis 17:26 am 30. September 2014. 

Ich habe den Moment nicht gesucht. Ich bin einfach nur auf meinem Heimweg stehen geblieben und habe fotografiert.

Und es geht mir nicht darum, einzelne Autofahrer/innen an den Pranger zu stellen, deshalb habe ich die Nummernschilder unkenntlich gemacht.

3 Kommentare:

  1. Die derzeitige Vorfahrtsregelung ist zwar nett gemeint, real aber völlig wertlos: weil man als Radler aus Richtung Marienplatz immer und stets damit rechnen muss, dass "entgegenkommende" Autofahrer ihr Vorfahrtachtengebot nicht erkennen und bei der heutigen Gestaltung der Schleuse vielleicht auch gar nicht wirklich erkennen können. Insbesondere auch, weil hier viele auswärtige Kraftfahrzeuge unterwegs sind.

    Was nützt mir ein Vorfahrtsrecht, das mich als Radler gefährdet? Wenn ich nicht darauf vertrauen darf, dass es beachtet wird bzw. überhaupt beachtet, weil erkannt werden kann, dann ist das wohl eher eine hinterlistige Falle. Und zwar für mich als eigentlich vorfahrtsberechtigten Radler, weil im Zweifel ich der Schwerverletzte bin.

    Eine fette Haltelinie, am besten mit einem Stoppschild für den Kfz-Verkehr würde für alle Verkehrsteilnehmer Transparenz und Sicherheit schaffen.

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  2. Ich denke, hier muss eine völlig andere Regelung her. Das Stoppschild ist schon mal gut. Ansonsten muss die Tübinger Straße hier für die Durchfahrt von Autos gesperrt werden. Denn Autofahrer halten sich ja sonst nicht an die Regeln.

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  3. Man kommt mit dem RAd nicht mehr durch, die Autos stauen sich jetzt an der STelle.

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