13. Juni 2013

Das Mysterium im Straßenverkehr

Die Fahrradstraße

ist vielen ein Rätsel. Stuttgart hat eine eingerichtet. Sie ist wie der Mischverkehrsweg in der Tübinger Straße Teil des Tallängswegs für Radler. Sie beginnt in der Eberhardstraße am Hegelhaus, geht vor bis zu Breuniger, dann nach links am Marktplatz vorbei und nach rechts bis zur Markthalle.

Fahrradstraße bedeutet, dass andere Fahrzeugführer die Straße nicht benutzen dürfen. Keine Autofahrer, kein Lastverkehr, keine Motorräder, keine Fußgänger. Im Prinzip. Aber meistens regelt ein Zusatzschild die Ausnahmen.

Hier ist die Straße ebenfalls für Anlieger frei, wie man auf beiden Schildern links und Rechts der Einfahrt sieht. 

Und wie man sieht, gibt es sehr viele Anlieger (siehe unten). Mein Vater pflegte in so einem Fall immer zu sagen: Was ist denn? Wir haben doch ein Anliegen hier.
Und sei es nur das, einen Parkplatz zu finden. Denn die hat die Stadt Stuttgart nicht beseitigt. Wie soll da ein Autofahrer kapieren, dass er hier nicht reinfahren darf?

Auf Fahrradstraßen haben Radfahrer Vorrang. Sie dürfen nebeneinander fahren, auch wenn sie Autos behindern. Autofahrer müssen dann eben langsam tun.

Fußgänger sollten sich so verhalten, wie sie sich bei jeder Straße verhalten, auf der Verkehr auf Rädern rollt. Sie haben nur an den Zebrastreifen Vorrang von den Radfahrern.

Und einmalig in Stuttgart: Diese Straße hat an der Ausfahrt eine Ampel nur für Radler. (Eine für Autofahrer existiert nicht.) Leider wartet man an der Ampel sehr lange und hat nicht mal einen Bordstein, um den Fuß abzustellen, weil die Fußgänger ewig Grün haben.

Deshalb fahren die meisten Radler bei Rot drüber bis vor zur Ecke und warten darauf, dass die Fußgängerampel dort grün wird. Sie wird schneller grün als die Radampel (Sie hat zwei Grünphasen, wo die Radampel nur eine hat.) Schlecht gelöst. Sehr schlecht!

Was ist ein Anlieger? Juristisch ist das eine Person, die ein Grundstück oder Haus bewohnt, das an der betreffenden Straße liegt, und jemand, der dieses Grundstück oder eine Person, die dort lebt, aufsuchen will, weil er dort etwas zu erledigen hat. Insofern hat mein Vater Recht.

Will ich also mit der dort im Laden wartenden Schuhverkäuferin in Kontakt treten, so kann ich in die Straße fahren und dort parken. Sehe ich, dass der Laden leider noch zu hat, darf ich aus der Straße wieder hinaus fahren.
Hm, ja ... okay.


Es ist aber halt schon echt was los da in dieser Straße.

Wobei der weiße Wagen, der an der Radlerampel steht und hinaus will, ein Einfahrtverbotenschild (wie es am Ausgang von Einbahnstraßen steht) missachten hat und zur Radampel vorgefahren ist. Er steht hier vollständig illegal. Das passiert erstaunlich oft, übrigens auch der Polizei.






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