Der ADFC in Stuttgart hat Widerspruch eingelegt gegen die Anordnung von "Gehweg - Rad frei" im Schlossgarten zwischen Landtag und Ferdinand-Leitner-Steg, also für den Platz vor der Oper.
Denn das bedeutet Schrittgeschwindigkeit für Radfahrende und faktisch, dass sie nicht schneller als Fußgänger:innen die Strecke überwinden dürfen, und zwar immer, egal, ob dort Fußgänger:innen unterwegs sind oder nicht. Aber kein Radfahrer und keine Radfahrerin kann über mehr als ein paar Meter dauerhaft 5 bis 7 km/h fahren. Schrittgeschwindigkeit fürs Fahrrad ist Unfug, vor allem auf einer Hauptradroute, für die es keine Alternative gibt. Kein einziger Radfahrer hält sich folglich daran, übrigens auch die Radstaffel der Polizei auf Streife nicht, wie ich mehrmals beobachtet habe. Wenn Radfahrende aber schneller fahren, befinden sie sich in der Illegalität, und das hat haftungsrechtliche Folgen bei Zusammenstößen mit Fußgänger:innen: Radfahrende haften alleine. Die Polizei wird auch immer unterstellen, dass der Radfahrer oder die Radlerin schneller gefahren ist als Schrittgeschwindigkeit, egal, wie es tatsächlich war.
Die Strecke und Fläche muss also als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen werden, solange die Hauptradorute 1 hier verläuft - bislang alternativlos als Radpendelstecke im Tallängsverlauf. Radfahrende müssen die Chance haben, regelkonform unterwegs zu sein.