29. Dezember 2018

In deutschen Schilderwäldern

Foto: Göttsche 
In den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts kam die Diskussion auf, Fahrräder von der Fahrbahn zu verbannen. Der Grund war politisch.

Das Fahrrad war ein Massenverkehrsmittel der Arbeiter. Man wollte den damals geringen motorisierten Individualverkehr unterstützen und sagte: Fort mit allem anderen von der Straße. Die Nationalsozialisten haben das Mehrklassensystem im Straßenverkehr in Gesetze gegossen, nach dem Prinzip, der Stärkere hat Vorrecht.

Für jeden was dabei. Quelle: Hildis privates Weblog (Seite existiert nicht mehr)

Aus der RSTVO von 1934 stammt unsere Benutzungspflicht für Radwege. Radler mussten den Sonderweg neben der Fahrbahn benutzen, egal, ob er überhaupt befahrbar war. "Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Fahrradfahrer freie, sichere Bahn findet."* 1998 hat man diese Regel novelliert. Es müssen jetzt Schilder den Radweg kennzeichnen, sie müssen Standards erfüllen, und Radler müssen sie nicht benutzen, wenn sie unbefahrbar sind.

Foto :Göttsche
Jetzt sagt man nicht mehr laut, Radfahrende seien ein Verkehrshindernis, man argumentiert mit der Sicherheit für den Radfahrer im Verkehr. Übrigens nicht ganz von ungefähr, denn der vom "Platz da, hier komm ich Auto" geprägte Autoverkehr hat sich gefährlich für den Rad- und Fußgängerverkehr gemacht, und schnurrt dabei vor Behagen. Es ist nun wiederum an uns, ihn ungefährlich zu machen.

Das Bedürfnis, Radfahrende irgendwohin zu dirigieren, sie zu zähmen, zu verbannen oder zu warnen, nimmt dabei gelegentlich kuriose Formen an. Es erzeugt Schilderbäume mit höchst widersprüchlichen Geboten und Verboten. Viele davon wie selbstgebastelt, in jedem Fall aber einem kreativen Verwaltungsgehirn entsprungen.

Doppelt gemoppelt hält besser? Oder: Gehen wir mal davon aus, dass Radler die Bedeutung von Schildern nicht kennen. Oder was soll das bedeuten?

Der Marler Verkehrsingenieur  Jürgen Göttsche hat  in seinem Papier "Radfahren, aber wo" eine Reihe weiterer Fotos zusammengestellt, von denen ich hier mit seiner freundlichen Genehmigung einige zeige. Er plädiert dafür, die Benutzungspflicht für Radwege abzuschaffen. Dafür plädiere ich übrigens auch. 

An dem Wildwuchs der auf Radfahrer:innen gemünzten Verbots- und Gebots-Beschilderung sieht man sehr deutlich, dass Radler:innen im Straßenverkehr das Dritte sind und niemand so recht weiß, wo sie hingehören. Auf der Fahrbahn will man sie nicht, und wenn sie dann andere Wege suchen, muss man es ihnen wiederum verbieten oder gebieten oder beides.

"Radfahrer absteigen" ist zwar inzwischen ein Schild der StV, aber kein Gebotszeichen, sondern eine Empfehlung.  Dies allerdings dürften die Wenigsten sicher wissen, vor allem nicht die Fußgänger:innen, die meinen Radfahrende müssten jetzt endlich mal schieben. Göttsche hat hier sechs Schilderpaare aufgeführt, die völlig sinnlos sind, zum Teil, weil sie dasselbe bedeuten, zum anderen, weil sie den Radweg, der für Radler vielerorts noch benutzungspflichtig ist, zu einem Rad-Schiebe-Weg machen.

Radfahren verbietet das rot umrandete Verbotsschild für Räder. Ganz Schlaue könnten sich dabei fragen, ob nur das Radfahren verboten ist, oder auch das Schieben des Rads, weil insgesamt Räder verboten sind. Das weiße Schild mit rotem Rand und einem Fahrrad drauf hängt allerdings an Autofahrstraßen, es verbietet Radfahrenden in Stuttgart immer wieder, über große Kreuzungen (Charlottenplatz) links abzubiegen. Und hier das Fahrrad schieben wäre natürlicherweise strengstens verboten, denn Fußgänger:innen haben auf Autofahrbahnen nichts zu suchen. 

Steht das Schild "Fußgängerzone" oder "Fußgänger"  da, heißt das ebenfalls: Radfahren verboten, weil: nur für Fußgänger. Es sei denn, die Zone wird für Radler freigegeben.
Foto: Göttsche

Was aber meint das jetzt hier? Doppelt so viele Fußgänger:innen wie Radler unterwegs, Fußgänger:innen dürfen zwei Drittel der Wegbreite beanspruchen? Oder was?

Für Radler:innen ist der Weg übrigens verpflichtend, sie müssen hier fahren, wenn der Weg in ihre Richtung führt. 

Müssen eigentlich auch Fußgänger:innen auf Wegen gehen, die das blaue Fußgäner-Schild zeigen? Oder ist das dann nur Signal an alle anderen Verkehrsteilnehmer:innen, dass sie hier nicht fahren dürfen. Beispielweise keine Autos! 

Dann wäre das blaue Radwegschild vielleicht auch nur ein Hinweis an andere, dass dies nicht ihr Weg ist, sie also weder darauf gehen dürfen noch darauf parken oder halten. Schön wär's. 


Foto: Goeetsche
Besonders fantasievoll finde ich dieses Schild, in Düsseldorf fotografiert von Göttsche. Vermutlich versteht man es erst, wenn genau das passiert ist, was es zeigt.

Es soll tatsächlich Radfahrer davor warnen, den Radstreifen in Gegenrichtung zu befahren.







Ein Schild, das auch für Radfahrer gilt: Hier darf kein Fahrzeug (außer einem Handkarren) rein. Sollte das aber missachtet werden (und es wird, weil das hier eine Einfahrt ist), dann sollte man wenigstens Schrittgeschwindigkeit fahren. Solange das Schild auf Privatgrundstück steht, mag das hingehen. Es ist nicht offiziell, aber falsch. 

Foto: Göttsche







"Radfahrer absteigen" am Ende einer Fußgängerzone? Die endet hier zwar eindeutig, was es beispielsweise Lieferfahrzeugen und anderen Autos erlaubt, hier zu rangieren, nur Radfahrern nicht. Denen hätte man übrigens das Schild hinhängen müssen "Radfahrer weiter schieben", denn sie sollten aus der Fußgängerzone ja nicht radelnd gekommen sein, gell? Da das Schild aber nur eine Empfehlung ist, können Radfahrende hier selber entscheiden, was nur, wie gesagt, kaum jemand wissen dürfte. 


In Ravensburg wiederum steht an einer Fußgängerampel am Ausgang der Altstadt dieses formlose Schild. Es weist Radlern den Weg nach Weingarten und anderen Orten. Doch fahren dürfen sie hier nicht. ("Radfahrer absteigen") Danach wird Radlern auch nicht durch Radspuren Mut gemacht, auf der Fahrbahn weiterzuradeln. Der Gehweg ist allerdings nicht freigegeben.


Ein lustiges Erklärungsschild haben wir auch in Stuttgart an der Hofener Straße beim Ruderclub. Das blaue Schild zeigt den Ausflugsradler:innen, dass sie (heute) nicht auf dem Gehweg radeln dürfen.

Da sie es unter der Woche aber dürfen, hat die Stadt diese Erklärung dazu gehängt. Bordsteinkanten und rote Radspur auf dem Gehweg unterstützen die Radler allerdings gar nicht dabei, auf die Fahrbahn zu schwenken. (Was auch unter der Woche ganz nützlich wäre, denn der Gehweg ist ja nur freigegeben.)



Von Blockleser Martin im Januar in Kaltental am Dreiecksplätzle entdeckt: eine kreative Beschilderung, die irgendwie eine Radfahren verboten umschreibt, weil man eine Baustelle auf die Radspur gelegt hat. Im Grunde aber völlig unverständlich, was das nun meint.


Unter "Radfahrers Schilderwald" finden sich noch ein paar hübsche Dinge.
Kurioses gibt es auch bei "unsinnige Schilder"  zu sehen.

*zitiert nach Göttsche "Radfahren, aber wo?" über den Unsinn von Radwegen.

14 Kommentare:

  1. Kleine Eigenwerbung...

    http://www.huebsch-gemacht.de/radwege/

    hat "schöne" Radwegbilder seit ca. 12 Jahren!

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  2. Stimmt, deine Seite kenne ich auch. Hättest du mal Lust, einen kleinen Beitrag für RiS zu schreiben: Was gut läuft in Chemnitz und warum? Oder was doch nicht gut läuft, und warum? Mit fünf bis sechs Bildern. Würde mich freuen.

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  3. Das Schild mit dem "Schritt fahren" sieht irgendwie so aus, als wäre es mit Photoshop ins Bild montiert worden :D zumindest ist das nicht die offizielle DIN 1451 Mittelschrift.

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    1. Also, ich habe es nicht mit Photoshop da reinkopiert, ich habe das Schild mit eigenen Augen so gesehen und fotografiert. Ob es auf Privatgrund steht oder nicht, ist nicht ganz klar, ich vermute aber, dass es in Privatgrund wurzelt. Ich frage mich dabei, ob Privatleute Straßenschilder auf diese Art missbrauchen dürfen, schließlich führen sie damit ja die ursprüngliche Bedeutung ad absurdum. +

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  4. Benutzungspflicht beschäftigt mich auch gerade.
    https://radverkehrhamburg.wordpress.com/2016/01/11/815/

    In den Niederlanden und Dänemark, nicht gerade als Horte der NSDAP bekannt, gibt es Benutzungspflichten.
    Wo es keine Benutzungspflicht gibt, wurde die Alltags-Radkultur fast vollständig von der Automobilisierung verdrängt. Radfahren überlebte dort nur als Sport (Westeuropa) oder als Arme-Leute-Fahrzeug (Osteuropa).
    Viele Städte (London, Paris etc. etc.) schauen heute mit Neid auf NL, Dk und auch D, wo die Ben.Pflicht Radwege erforderte und so ein Überleben der Radkultur ermöglichte.

    Mir fallen zur Entwicklung des Radverkehrs in NL und Dk auf der einen Seite und Deutschland auf der anderen hauptsächlich zwei mit einander zusammenhängende Gegensätze ein.

    Gegensatz Nr 1
    In NL und Dk mobilisieren die Radcampaigner alle. Radfahrer, Autofahrer, Stadtbewohner, Jung und Alt, Mann und Frau.
    Nicht nur die Schnellradler.

    Gegensatz Nr 2
    In NL und Dk gibt es eine Benutzungspflicht. Kein Zufall.

    Die Benutzugspflicht ist offenbar, siehe NL und DK, eine notwendige (jedoch noch nicht hinreichende) Bedingung. Hinzu kommen muss für eine Radinfrastruktur, die viele aufs Rad bringt und ihren Namen verdient, politischer Druck von Seiten der Bevölkerung.

    Wenn man über den Zusammenhang von Pflicht und Recht nachdenkt, dann wird einem klar:

    Eine Pflicht zu etwas setzt das Recht dazu voraus.

    Die Pflicht, einen Radweg zu benutzen setzt das Recht auf einen Radweg voraus.

    Die Benutzungspflicht ist also notwendige (noch nicht hinreichende) Bedingung für gute geschützte Radinfrastruktur.

    Wir sehen das überall. Auf kaputte Radinfra wird mit “Aufhebung der Ben.pflicht” reagiert. Unter dem Beifall vieler Radfreunde.
    http://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article206893177/Verkehrsbehoerde-laesst-Radfahren-auf-Strasse-zu.html#modal (Lesesperre. Überschrift googeln)

    Aus dem Artikel:
    “Das Problem: Viele der Wege, auf die Radfahrer bislang gezwungen wurden, sind sanierungsbedürftig oder haben gar nicht die gesetzlich vorgeschriebene Breite. Genau das stellte nun auch die Verkehrsbehörde bei der Vorortbesichtigung fest….
    der Radweg zu schmal und weise Asphaltaufbrüche auf. Deshalb sollen Radfahrer auf die Fahrbahn gelenkt werden. Unsichere Fahrer dürfen aber auf dem Radweg bleiben.”

    Weil die Radwege zu schmal und kaputt sind, sollen die Radfahrer auf die Fahrbahn. Ausgerechnet “unsichere” Radler werden auf die kaputten Wege verwiesen, gemeint sind Senioren, Kinder und alle, die sich nicht dem Kfz-Verkehr aussetzen wollen.

    Die Verordnung, dass Radverkehr auf der Fahrbahn stattzufinden habe, hat die Radwege aus der für die Daseinsfürsorge (müssen Kommunen und Länder bereitstellen) notwendigen Grundversorgungsgüter (Wasser, Strom, Schulen, Straßen, H4 etc.) rausgekickt.
    Kommunen und Städte dürfen oft keine Radinfra mehr bauen. Wegen grassierender kommunaler Verschuldung müssen sie sich auf das rechtlich Erforderliche beschränken.

    Die Aufhebung der Ben.pflicht bedeutet demnach eine Entrechtlichung der Radfahrer, denn ihnen wird gleichzeitig das Recht auf geschützte Radinfra genommen.

    Die gesetzliche Grundlage für die Aufhebung der Ben.pflicht (Urteil BVerwGer Leipzig) wurde 1997 vom damaligen Bunder
    sverkehrsminister Wissmann (CDU)ins Werk gesetzt.
    Heute ist W. Vorsitzender der mächtigsten Lobbyvereinigung Deutschlands, dem Verband der Automobilindustrie.
    Die Aufhebung der Ben.pflicht hatte gewiss großen Anteil daran, dass er den Spitzenjob als Vorsitzender des Verbandes der deutschen Automobilindustrie gekriegt hat.
    Er hat die Autoindustrie in Zeiten höchster Gefahr (die Beispiele Dk und NL leuchteten schon als Menetekel an der Wand) ganz cool ausgerechnet mit Hilfe des ADFC vor einem Desaster in ihrem Lead Market bewahrt.
    Wer die Konkurrenz so listig und nachhaltig aus dem Feld schlägt, der ist zu Höherem berufen.

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    1. Günther, vielen Dank für die höchst interessanten Überlegungen. So ganz überzeugt bin ich noch nicht, dass nur eine Benutzungspflicht für Radwege (und Radspuren) den Radverkehr fördert. Vielleicht sind die Situationen in den Niederlanden und anderen Ländern doch eher vor allem deshalb besser, weil sich die Gesellschaften entschlossen haben, den Radverkehr zu fördern und nicht den Autoverkehr, weil sie also Parkplätze eingezogen und Radspuren oder breite Radwege runter vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt haben. Auch Zürich kommt ohne Radwege aus, die meisten Spuren liegen auf der Fahrbahn. Radwege, also solche abseits der Fahrbahn sind für Radler ja eigentlich auch gefährlicher, es sei denn man regelt die Sichtbeziehungen an den Kreuzungen gut. Und wenn man bei uns die Benutzungspflicht abschaffen würde, oder vielmehr die Bedeutung des blauen Radwegschilds ändern würde in "hier dürfen nur Radfahrer fahren" dann würde sich nichts ändern. Die Radwege dürfen ja per Gesetz gar nicht dazu dienen, die Radler von der Fahrbahn wegzubekommen, weil sie den Autoverkehr stören sondern nur dazu, eine Gefahrensituation für Radfahrer zu entschärfen. Trotzdem finde ich deine Überlegungen sehr bedenkenswert und werde noch eine Weile darüber nachdenken.

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    2. Da sind so viele Denk- und Logikfehler drin, da weiß man nicht wo anfangen. Braucht man eigentlich auch nicht.

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  5. Hallo!
    Einmal wollte ich dieses in Radlerkreisen verbreitete, eindimensionale und verschwörungstheoretische historische Narrativ mal zurechtrücken. Radwege sind bzw waren viel eher ein Zeichen von auf Ausgleich bedachten Gesellschaften, als eine Verschwörung von Nazis und Kfz-Industrie.
    Wo es Radwege nicht gab, wurden die Radler kurzerhand übergemangelt und so mit (tödlicher) Gewalt aus dem Straßenbild entfernt. Die Folgen wirken bis heute nach: Wo es Radwege gab und (noch) gibt, gibt es viel mehr und viel sichereren Radverkehr. Insofern hat diese angebliche Verschwörung ihr glattes Gegenteil erreicht.

    Diese Fixierung auf den Kfz-Verkehr führt zum Gegenteil.
    Mich erinnert das an einen Effekt aus der sensomotorischen Integration, an die Auge-Hand Koordination.
    Ein Freund ruft von links, das Kind guckt dahin und zieht automatisch den Lenker mit.
    Diesem Reflex auch in Stresssituationen gegenzusteuern ist sehr schwer.
    Erwachsene kennen das vom Schlittschuhlaufen, Skifahren oder auch Autofahren. Steht auf einer ansonsten freien Strecke ein Baum, ein Mensch oder sonst ein Hindernis im Weg, dann wird “automatisch” daraufzu gesteuert. Was man nämlich mit den Augen fixiert, dahin steuert man unwillkürlich. Das macht das gute, alte Reptiliengehirn, eine der ältestesten Gehirnregionen.
    Der Trick ist: Das Hindernis (die Gefahr, die Beute) bewusst missachten und da hingucken, wo man hinfahren will, bzw Auge-Hand ganz entkoppeln. Das dauert, bis so etwas internalisiert ist und muss bei allen Bewegungsarten neu erlernt werden.

    So ähnlich ist alle Verkehrspolitik und alle Kritik daran auf das Auto fixiert. Kleinhirngesteuert.
    Das Auto als Maß und Ziel aller Dinge.

    (Rad)verkehrspolitik sollte sich weniger am Auto als an den Bedürfnissen der Radler, Fußgänger und ÖPNV orientieren. Daran, was die wollen. Nicht daran, was dem Kfz-Verkehr schadet.
    Dann würde niemand auf die Idee kommen, Radler als lebende Poller gegen den Kfz-Verkehr einzusetzen.

    Spätestens mit dem Papier des Berliner ADFC zur Umsezung des Radverkehrsplan ist diese Politik gescheitert.

    Ein Großteil der Maßnahmen für den Radverkehr muss, geht es nach dem örtlichen ADFC, für “Sondereinheiten” (ADFC Berlin) aufgewendet werden, die die Leute und ihre Kinder zwangsweise in die vorgesehene Infrastruktur (Mischverkehr und Streifen) treiben.

    “Die geforderte Aufstockung der “Sondereinheiten” und der Ordnungskräfte (“Ordnung muss sein” heißt es in dem Papier) wird mit ca 4-6 Mill € (22-30000 € pro Stelle und Jahr) jährlich zu Buche schlagen. Zum Vergleich: Berlin plant mit 4 Mio. € Radverkehrsinfrastruktur- und ca. 2 Mio. € Radwegesanierungsmitteln.”

    Aus: Berliner ADFC setzt neuen Trend in der Radverkehrspolitik. Return of the Pickelhaube.
    https://radverkehrhamburg.wordpress.com/2015/11/03/berliner-adfc-setzt-neuen-trend-in-der-radverkehrspolitik-return-of-the-pickelhaube/

    Deutlicher als Sondereinheiten gegen die Radler aufstellen zu wollen, deutlicher kann man Scheitern dieser Radverkehrspolitik nicht dokumentieren.

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  6. Hallo, was man häufig sieht, sind Schilder "Verbot für Fahrzeuge aller Art" auf ausgeschilderten Fernradwegen. Oder Schilder, die sich gegenseitig verdecken. Hab mal einige Problemschilder zusammengestellt auf meiner Webseite: http://www.radtouren.net/htm-seiten/beschilderung-von-radwanderwegen.htm

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    1. Sehr hübsch! Dass weiße Schild mit rotem Rand ist häufig an ausgiesenen Radrouten zu finden, so als ob es eigentlich nichts bedeuten würde. Und ich wette, die meisten Radler wissen gar nicht, dass auch sie da nicht fahren dürfen.

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  7. So ein traditionelles Fahrrad gibt ja auch einen eleganten Rollator ab. Aber wie steht es mit Liegerädern? Da sind längere Schiebepassagen doch eher freudlos - Na ja, sind ja auch zum Fahren gemacht.
    Christoph.

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  8. Wenn man bedenkt, das jeder Hinz und Kunz mit seinem LKW die Königstraße befahren darf, aber Radfahrer dies selbst Nachts nicht dürfen und die Alternativen auch scheiße sind (Stadtautobahn oder Park), merkt man schnell, welchen Stellenwert das Gute in der Republik hat.

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    1. Das muss man dringend ändern, da gebe ich dir Recht. Zwischen 20 und 19 Uhr muss die Königstraße für Radler freigegeben werden, in anderen Städten geht das auch. Allerdings führt so was regelmäßig zu einem Aufschrei der Fußgänger/innen, die sich von Radfahrenden mehr gefährdet fühlen als von Autos.

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  9. Ich denke, der Hinweis auf Nazideutschland im Kontext der Auto-Fixiertheit ist schon gerechtfertigt:
    Auch die "Reichsgaragenverordnung" stammt aus dieser Zeit und sichert dem Autoverkehr seither dessen Lebensraum.
    Ich war vor langer Zeit in München im deutschen Verkehrsmuseum: Dort gab es eine Ausstellung über den verkehrspolitischen Einfluss der Nazizeit: "Kraft durch Freude" ging irgendwie nahtlos in "Freie Fahrt für freie Bürger" über. In der Weimarer Republick wurde noch der Schwerpunkt auf den öffentlichen Verkehr gelegt. Erst mit den Nazis wurde der individuelle Autoverkehr priorisiert.
    Aus diesem Grund macht für mich der Hinweis zur Radwegbenutzungspflicht Sinn.

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