8. September 2015

Für Räder gibt es kein Parkverbot

Blogleser Maik hat diesen Anschlag am Stuttgarter Rathaus entdeckt. Ich bin gestern hingefahren, um das zu sehen. Es wurden gerade die Stände des Weindorfs abgebaut. 

Und damit haben wir auch die plausibelste Erklärung für diesen Zettel. Ein Weindorfhändler wird sich damit den Zugang für Anlieferungen freigehalten haben.

Darf der das?  Nein, darf er nicht.  Zumal das Schreiben anonym ist. So einen Zettel kann ja im Prinzip jeder aufhängen. An so ein Verbot muss man sich nicht halten. Die Drohung ist ziemlich frech. Hätte der Händler sie wahr gemacht, hätte er den Ärger bekommen, nicht der Radler.

Denn im öffentlichen Raum ist jegliches Verbot, Räder irgendwo abzustellen, unwirksam. Für Räder  gibt es kein Parkverbot. Das hat die Süddeutsche Zeitung in diesem Artikel sehr ausführlich beschrieben. Fahrräder dürfen überall stehen., in verkehrsberuhigten Bereichen, auf Gehwegen, auf Plätzen und in Fußgängerzonen. Und weil die StVO keine Parkverbote für Räder kennt, müssen entsprechende Verbotsschilder in Fußgängerbereichen auch nicht beachtet werden, sagt der ADFC-Jurist. Allerdings dürfen Räder Fußgängern, Rollstuhlfahrern oder Rettungswagen den Weg nicht versperren.

Nicht einmal eine Stadt kann verbieten, dass Räder massenhaft etwa vor dem Bahnhof stehen oder auf einem Platz. Das hat das Bundesverwaltungsgerichts 2004 entschieden. Warum das Radparkverbot in Freiburg am Bertoldsbrunnen dennoch Bestand hat, kann ich momentan nicht beantworten. Vielleicht ist es gut begründet. 

Allerdings muss man aufpassen, dass das Rad so abgestellt ist, dass es nichts beschädigt, also nicht gegen ein geparktes Auto fallen kann. Auch die Kette oder das Schlosskabel sollte nichts kaputt machen. Sonst haftet der Radler. Natürlich kann man das Rad auch auf der Fahrbahn am Bordstein abstellen. Nachts muss es dann aber mit Reflektoren "beleuchtet" sein. Und man darf mit dem Rad keinen Parkplatz freihalten. Auch ein Rad muss platzsparend abgestellt werden. 

Was nicht erlaubt ist: Das Schrottrad irgendwo in der Stadtlandschaft zu entsorgen, also stehen zu lassen.

Abgesehen davon, dass so ein Aushang absurd ist, dürfte der, der das aufgehängt hat, auch ganz schön Ärger bekommen, wenn er wirklich ein Rad wegstellt oder wegstellen lässt und dafür ein Schlosskabel durchschneidet. Das ist Sachbeschädigung. Und eine Anzeige wegen Diebstahls könnte auch ganz schnell dabei herauskommen. Anders verhält es sich natürlich auf einem Privatgrundstück. Da kann der Besitzer verbieten, was er will, und man muss sich daran halten.

Ein ganz blöder Scherz also, der leider auch noch ein schlechtes Licht auf die Stadt Stuttgart wirft, schließlich klebte der Zettel an der Rathauswand. Das Rathaus hat mir soeben bestätigt, dass der Zettel nicht von der Rathausverwaltung stammt und gestern dann auch unverzüglich abgehängt wurde. 

5 Kommentare:

  1. Vermutlich ist das bekleben eher verboten ;.-)

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  2. Ähnliche Schilder bzw. Aufkleber hängen am Abgang zur Haltestelle Schloßplatz vor dem Königsbau. Laut Aufdruck von der SSB.Vielleicht schließe ich dort doch mal ein Rad an und warte was passiert.

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    1. Ja, es gibt einige Stellen. Wobei ich durchaus Verständnis dafür habe, dass man an manchen, vielleicht auch empflindlichen Geländern, keine Räder mit kratzigen Schlossketten haben will. Könnte ja sein, dass es hier immer wieder zu Beschädigungen gekommen ist. In Stuttgart fehlen halt Radbüge oder werden von Motorrädern belegt. Und man muss darauf achten, ob das Gelände hier nicht vielleicht der VVS gehört. Also, wenn man Lust auf Ärger und Prozesse hat, ist es sicher ein interessantes Experiment. :-)

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  3. Ich kenne solche "Verbotszettel" auch von anderen Großveranstaltungen auf dem Marktplatz. Festival der Kulturen etc. Allesamt genehmigten Veranstaltungen mit entsprechender Sondernutzungserlaubnis. Mit den Zetteln sollen Zugänge, z.T. auch vorgegebene Fluchtwege frei gehalten werden.

    Und zum generellen Parken und Abstellen von Fahrrädern. Rechtlich ist es eigentlich immer und fast überall im öffentlichen Raum möglich. Nur will ich das? Nö, mein Rad soll sicher und möglichst auch witterungsgeschützt stehen dürfen. ;-)

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  4. Also wenn die SSB da so empfindliches Metall hinbaut ist das deren Problem. Und ich denke nicht das die Eigentumsverhältnisse da eine Rolle spielen aufgrund des Eindrucks öffentlichen Besitzes. War ja schon beim Lüneburger Urteil ähnlich.
    Das Bereitstellen von Fahrradabstellmöglichkeiten ändert die Rechtslage auch nicht.

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