25. September 2013

Man versteht es nicht - Neckarwestweg Teil 2

Das ist die Fußgängerampel auf der Wilhelmaseite der Rosensteinbrücke über den Neckar. Sie ist ausdrücklich für Radfahrer erlaubt. Doch die Gehwege, die geradeaus auf diese Ampel zu- und von ihr wegführen, sind beide für Radler verboten. 

Reine Fußgängerbreiche mit Extra-Schildern. Man kann hier nur über die Gehwege der Brücke fahren oder nach links über die Ampel zur Wilhelma hinüber. Stadtauswärts (Richtung Münster) ist der Gehweg bis zur nächsten Brücke, der Wilhelmsbrücke, für Radfahrer gesperrt. (Inzwischen,  Stand ende 2014 nicht mehr.)Man darf drüben nur entweder nach rechts auf dem Gehweg über die Brücke zurückfahren oder auf die Fahrbahn.

Richtung Esslingen gehrt es auf dieser Seite des Neckars nicht weiter. Das Leuze verperrt die Durchfahrt. Radler müssen es umkurven oder nehmen den Neckarweg auf der anderen Seite. Das Radlerverbot leuchtet den Radlern so wenig ein, dass sie die Fußgängerbereichs-Schilder nicht sehen und weiter radeln, so gut wie alle. Der Gehweg ist ja hier breit genug, breiter als viele andere, die dennoch für Radler freigegeben sind.

Wir brauchen einen durchgängig befahrbaren Neckarwestweg.

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