22. August 2013

Abbiegen nur mit Handzeichen

In der Straßenverkersordnung (§9) steht: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen." Das heißt für uns Radfahrer: Arm rausstrecken. 

Allerdings muss der Radler eigentlich auch beide Hände am Lenker haben. Und muss er bremsen, so tut er das nur noch selten mit Rücktritt, sondern fast immer mit der rechten Hand. Deshalb wird Rechtsabbiegen auf abschüssiger Straße zu einem echten Problem. 

Darum gilt auch: Der Radler ist nicht verpflichtet, während des ganzen Abbiegevorgangs den Arm rauszustrecken. (Quelle adfc)
Absatz zwei desselben Paragraphen sagt übrigens auch, dass ein Radler sich nicht links einordnen muss, wenn er gerade aus über die Kreuzung fährt und drüben am Bordstein hält, um nunmehr die Fahrbahn nach links zu überqueren. Er muss aber dann unbedingt auf den Autoverkehr achten, der aus beiden Richtungen kommt. Besser ist es, der Radler zeigt den Autofahrern, dass er links will und fährt in die Mitte. 

Und in jedem Fall gilt es VORHER zurückzublicken. Das gilt auch auf Radwegen oder in einer Fahrradstraße oder einem Mischverkehrsweg. Bevor ich als Radler meine Richtung ändere, muss ich hinter mich schauen, ob was kommt, dem ich in die Quere fahre.

Einfach kurz den Arm rauswerfen und dann den Lenker rumreißen reicht nicht. Der nachfolgende Radler muss ja auch eine Chance haben, noch zu bremsen. Darum vorher umgucken, ob er die Chance hat. 

Es gibt inzwischen erste Blinkeranlagen für Radfahrer. Solche, die man sich um den Leib bindet, solche, die man an Lenker und am Gepäckträger befestigt. (googeln Sie selber, ich möchte hier nichts empfehlen.) Sie sind derzeit noch verboten

Ihr Vorteil: Ich muss die Hand nicht vom Lenker nehmen, und das Blinkzeichen begleitet mich während des ganzen Abbiegevorgangs. Meine Absicht ist also für alle anderen Verkehrsteilnehmer länger sichtbar. 

Der Nachteil: Andere Verkehrsteilnehmer sind dieses Geblinke an Radlern noch nicht gewöhnt. Sie reagieren im Zweifelsfall eher verblüfft und amüsiert als adäquat. Und anders als beim Auto ist die Silhouette eines Radlers schmal. Bei Dunkelheit könnte schwer erkennbar sein, welche Seite des Radlers nun gerade blinkt. Dem ist mithilfe von Richtungspfeilen abzuhelfen. Für Radblinker müssen, fürchte ich, erst eindeutige Standards entwickelt werden, bevor das eine Option ist.
Das sollte man aber tun. 

Bislang aber gilt: Auch wer einen Blinker am Fahrrad installiert, muss immer noch mit Handzeichen seinen Richtungswechsel anzeigen. Denn Blinker sind nicht zugelassen. 

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